Das nächste Treffen der Hiwi-Ini findet am Montag, den 09. März statt, um 18:00 im Raum 131
(GEW-Raum) im Studierendenhaus Campus Bockenheim.
Anlass des Treffens ist die aktuelle Entwicklung der Tarifverhandlungen, ich zitiere Andreas:
„Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben am
Wochenende in ihrer Tarifeinigung zum öffentlichen Dienst auch folgendes
vereinbart:
* Es werden Tarifgespräche zur Einbeziehung von studentischen
Beschäftigten, wissenschaftlichen Hilfskräften sowie künstlerischen
Lehrkräften an Kunst- und Musikhochschulen in den Tarifvertrag
aufgenommen. Diese Beschäftigtengruppen sind bisher vom Geltungsbereich
des TV-L ausgenommen.
Das heißt: Am Wochenende hat sich eines der seltenen Zeitfenster
geöffnet, in dem der Ausschluss der Hilfskräfte aus dem Tarifvertrag
rechtlich und politisch in Frage gestellt und damit überwindbar ist.
Es liegt nun in der Hand der Hilfskräfte, Argumente vorzutragen,
Probleme aufzuzeigen und nicht zuletzt Öffentlichkeit zu schaffen und
Druck aufzubauen, damit diese Gespräche erfolgreich sind.
Zwar gilt die Tarifeinigung nicht für Hessen, aber ein Einbezug der
Hilfskräfte in den Tarifvertrag in vierzehn Bundesländern würde die
Ausgangslage in Hessen völlig verändern.
Die GEW denkt derzeit über Möglichkeiten nach, solche Aktivitäten zu
unterstützen und zu koordinieren. Trotzdem sollten wir nun überall
Phantasie entwickeln, wie das gemeinsame Anliegen (auch vor Ort) in die
Öffentlichkeit gebracht werden kann.“
Desweiteren liegt inzwiswchern eine Antwort des Kultusministeriums vor, warum Hiwis nicht durch die Personalvertretung vertreten werden:
„Danach ergibt sich die gegenwärtige Regelung, die auf Ihrer Seite aus berechtigtem Anlass (geringe Erhöhung der Entlohnung, Probleme Rechte gegenüber dem Arbeitgeber bzw. künftigen Prüfer durchzusetzen) zu Missstimmungen führt, aus verschiedenen Erwägungen, die doch sehr stichhaltig sind.
Die wichtigsten Gründe sind der amtlichen Begründung einer Änderung des Personalvertretungsgesetzes zu entnehmen. Diese einschlägige Änderung ist zwar schon etwas älter, sie stammt aus dem Jahr 1978, hat aber an ihrer inhaltlichen Bestimmung nichts verloren. Ich habe sie Ihnen als pdf angefügt. Die wichtigsten Passagen sind auf Seite 3 des Dokumentes unter dem Paragraphen „§ 86 Nr. 1″ zu finden.
Im Übrigen würde es, so die Befürchtung des Ministeriums, angesichts der hohen Zahl der studentischen Hilfskräfte und Tutoren bei einer Beteiligung in der Personalvertretung zur Dominanz gegenüber den „regulären“ Bediensteten kommen.“
Es gibt also auf jeden Fall genug zu besprechen!
Liebe Grüße und bis Montag!
Tobi




